1.081 Behandlungsfehler durch Zahnärzte im Jahr 2021

 Diese Erkenntnisse ergeben sich aus der aktuellen Jahresstatistik 2021 zu Behandlungsfehlerbewertungen, die kürzlich vom Medizinischen Dienst Berlin veröffentlicht wurde. Um die Patientensicherheit zu erhöhen, wird empfohlen, dass schwerwiegende, aber vermeidbare Vorfälle wie Operationen am falschen Ort oder Verwechslungen von Medikamenten (oft als „Niemals-Ereignisse“ bezeichnet) zwingend zu melden sind. Der Bundesärztliche Dienst würdigt in diesem Zusammenhang das Engagement der Patientenvertretung des Bundes.

Im Vorjahr stellte der Sanitätsdienst in 3.665 Fällen einen Fehler und in 3.222 Fällen einen Fehler fest, der zu einem Schaden führte. Dr. Stefan Gronemeyer, Vorsitzender des Bundesärztlichen Dienstes, betonte: „Die Dunkelziffer bei Behandlungsfehlern liegt deutlich über dem, was in der Beurteilungsstatistik erkennbar ist. Dies ist durch zahlreiche wissenschaftliche Studien gut dokumentiert. Zur Erhöhung der Patientensicherheit durch.“ „Um gezielte Maßnahmen zu ergreifen, ist die Einführung einer bundesweiten Liste für Nie-Ereignisse zwingend erforderlich. Wir begrüßen es sehr, dass der Patientenbeauftragte der Bundesregierung dies auf die Tagesordnung gesetzt hat.“

„Niemals“-Ereignisse umfassen vermeidbare unerwünschte Ereignisse, die zu schweren Schäden für Patienten führen können. Zu diesen Ereignissen gehören Szenarien wie Verwechslungen von Patient und Standort, Medikationsfehler oder die Zurückhaltung von Fremdkörpern nach der Operation.

Obwohl solche Vorkommnisse selten sind, tauchen sie jedes Jahr regelmäßig in der Beurteilungsstatistik auf (130 Fälle im Jahr 2021; 120 Fälle im Jahr 2020). Diese Ereignisse spielen eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung von Risiken sowie bei der Umsetzung und Bewertung von Sicherheitsmaßnahmen. Sie zeigen, wo Schwachstellen im Gesundheitsversorgungsprozess bestehen und wo Sicherheitsvorkehrungen unzureichend sind. Andere Länder haben die Meldung solcher Vorfälle bereits erfolgreich zur Prävention eingesetzt, und dieser Ansatz sollte auch in Deutschland übernommen werden. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass diese Berichte vertraulich, anonym und frei von rechtlichen Verpflichtungen bleiben und nur dem Zweck dienen, die Patientensicherheit zu verbessern.

Fehler erstrecken sich über verschiedene Fachgebiete und ein breites Spektrum an Verfahren

Von allen Behandlungsfehlervorwürfen in der aktuellen Jahresstatistik betrafen zwei Drittel Leistungen in der stationären Pflege, vor allem im Krankenhausbereich (8.690 Fälle). Ein Drittel war mit Arztpraxen verbunden (4.339 Fälle). Prof. Dr. med. Astrid Zobel, Oberärztin des Bayerischen Sanitätsdienstes, erläuterte: „Die Verteilung wird darauf zurückgeführt, dass die meisten Vorwürfe chirurgische Eingriffe betreffen, die überwiegend in der stationären Versorgung vorkommen.“

Etwa 30 Prozent aller Vorwürfe (3.909 Fälle) standen im Zusammenhang mit der Orthopädie und Unfallchirurgie, etwa 12 Prozent betrafen die Innere Medizin und die Allgemeinmedizin (1.608 Fälle). Fast 9 Prozent waren mit Gynäkologie und Geburtshilfe (1.133 Fälle) sowie Allgemein- und Viszeralchirurgie (1.130 Fälle) verbunden. Auf die Zahnheilkunde entfielen 8 Prozent (1.081 Fälle) und auf die Krankenpflege knapp 6 Prozent (750 Fälle). Mehr als 26 Prozent der Vorwürfe verteilten sich auf 29 weitere Fachgebiete.

Die Jahresstatistik 2021 umfasste 13.050 Verdachtsfälle mit insgesamt 1.006 eindeutigen Diagnosen. Die Vorwürfe reichten von fehlerhaften Knie- und Hüftgelenkimplantaten bis hin zur Behandlung von Knochenbrüchen, Herz-Kreislauf-Störungen, Gallensteinen und Zahnerkrankungen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Zahlen nicht repräsentativ sind; sie spiegeln ausschließlich die Beurteilungszahlen und Ergebnisse des Sanitätsdienstes wider. Zobel stellte klar: „Eine Ansammlung von Vorwürfen in einem bestimmten Fachgebiet gibt keinen Aufschluss über die Fehlerquote oder Sicherheit in diesem spezifischen Bereich. Solche Ansammlungen zeigen, dass Patienten reagieren, wenn ihre Behandlung hinter den Erwartungen zurückbleibt.“ Chirurgische Fehler sind für Patienten typischerweise auffälliger als Fehler bei der Medikation.

Zwei Drittel der Schäden sind vorübergehender Natur

In knapp zwei Dritteln (65,2 Prozent) der untersuchten Fälle waren die gesundheitlichen Schäden der Patienten vorübergehender Natur. Dies bedeutet, dass ein Eingriff oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig war, die Patienten sich jedoch vollständig erholten. In fast einem Drittel der Fälle kam es zu bleibenden Schäden.

Man unterscheidet zwischen leichten, mittelschweren und schweren Schäden. Eine leichte bleibende Schädigung kann zu geringfügigen Einschränkungen der Beweglichkeit oder einer Narbe führen. Ein mittelschwerer bleibender Schaden kann chronische Schmerzsymptome, erhebliche Mobilitätseinschränkungen oder die Beeinträchtigung der Organfunktion umfassen. Wenn Patienten aufgrund eines Fehlers bettlägerig werden, aufwändige Pflege benötigen oder erblinden oder gelähmt sind, kann es zu schweren bleibenden Schäden kommen. In fast 4 Prozent der Fälle (98) führte ein Fehler zum Tod oder zu erheblichen Schäden.

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Quelle: Medizinischer Dienst Bund (KöR)

Letzte Aktualisierung am Montag, 30. Oktober 2023

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